Mainz | 04.05.2019 – Angler springt Schlauchboot hinterher

Auf der hessischen Rheinseite, oberhalb der Südbrücke, am unteren Ende der Bleiaue hatte eine männliche Person seinen Angelplatz aufgebaut und angelte. Sein an Land abgelegtes Schlauchboot wurde von einer Windböe erfasst und in die Strömung vom Rhein geweht. Unbedacht zog der Mann seine Anglerkleidung aus und sprang hinterher um sein Schlauchboot zu erreichen. Ein Anwohner in Weisenau beobachtete eine im Rhein schwimmente Person hinter einem Schlauchboot und alarmierte die Feuerwehr. Die Feuerwehrleitstelle löste daraufhin einen Wasserrettungseinsatz aus. Feuerwehreinheiten aus Mainz und Wiesbaden, Rettungsdienst, Wasserschutzpolizei und DLRG wurden alarmiert. Noch bevor die ersten Einsatzkräfte die Einsatzstelle erreichten nahm die Bootsbesatzung eines zufällig vorbeifahrenden privaten Kajütbootes den im Wasser schwimmenden Mann und sein Schlauchboot an Bord auf. Nach dem Erhalt dieser Erkenntnis wurden vom Einsatzleiter der Feuerwehr die zum Teil noch anrückenden Einsatzkräfte direkt wieder abgezogen. Um eine weitere Unterkühlung des Anglers zu vermeiden stellte ein Feuerwehrmann an Bord des Kajütbootes dem Angler seine Einsatzkleidung und Wollmütze zur Verfügung. Im Anschluss fuhr das Mehrzweckboot der Feuerwehr den unterkühlten Angler und sein Schlauchboot an den Steiger des Mainzer Rudervereins und übergab die Person dem Rettungsdienst. Die am Ufer der Bleiaue abgelegte Kleidung wurde abgeholt und dem Angler übergeben, damit er wieder etwas zum Anziehen hatte. Nach kurzer Untersuchung durch den Rettungsdienst und Aufwärmen im Rettungswagen fuhr die Feuerwehr den Angler und sein Schlauchboot wieder an seinen Anglerplatz. Dieser bedankte sich sehr herzlich und sah auch schnell ein, dass sein Tun wohl sehr unüberlegt und riskant war. Das Schwimmen in der Strömung insbesondere im Fahrwasser, noch dazu bei dieser Wetterlage, birgt sehr hohe Risiken und zur Nachahmung wird absolut abgeraten. Abgesehen davon können hohe Kosten für einen Rettungseinsatz bei grober Fahrlässigkeit entstehen.

Quelle: Feuerwehr Mainz